Angaben gemäß § 5 TMG:
Musikverein Gailbach e.V.
Glaserstraße 1
63743 Aschaffenburg
E-Mail:
vertreten durch Roger Lang, 1. Vorsitzender
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1. Der im Jahre 1923 gegründete Verein führt den Namen “Musikverein Gailbach e.V.” und hat seinen Sitz in Aschaffenburg, Stadtteil Gailbach.
2. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter
VR 376 eingetragen.
Der Musikverein Gailbach e.V. ist ein kultureller Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der steuerrechtlichen Abgabenordnung verfolgt. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. An die Vorstandsmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise Tätige dürfen Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Diese dürfen ebenfalls nicht unangemessen hoch sein.
Der Verein steht politisch und religiös auf neutraler Grundlage.
Zweck des Vereins ist die Pflege, die Aufrechterhaltung und die Ausbreitung der Blasmusik durch seine musikalischen Gruppierungen. Der Verein will die Blasmusik im Rahmen des Laienmusizierens pflegen, und damit in gemeinnütziger Weise das heimatliche Brauchtum bewahren sowie zeitgemäße Musik fördern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Über die Zugehörigkeit zu übergeordneten Verbänden oder Interessengemeinschaften beschließt die Mitgliederversammlung.
Im Verein werden unterschieden:
Über Ehrungen beschließt der Vorstand auf Grundlage der Ehrungsordnung.
Mitglied im Verein auf Grund eines schriftlichen Antrags kann grundsätzlich jede natürliche und juristische Person werden. Die Nichtaufnahme bestimmter Personenkreise aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen ist nicht statthaft. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Bei Ablehnung steht dem Antragsteller das Einspruchsrecht in einer Mitgliederversammlung zu, welche dann die Entscheidung trifft.
Jedes Mitglied kann seinen Austritt aus dem Verein erklären. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt sein.
Ausgeschlossen werden kann durch Beschluss der Vorstandschaft:
Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zur Versammlung einzuladen und anzuhören.
Jedes Mitglied ist zur jährlichen Beitragsleistung verpflichtet. Die Beitragssätze werden in der Beitragsordnung geregelt und von der Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen. Ehrenmitglieder werden beitragsfrei gehalten.
Organe des Vereins sind:
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens einmal im Jahr von der Vorstandschaft einberufen. Diese Jahreshauptversammlung ist im ersten Kalenderhalbjahr einzuberufen und durchzuführen. Die Einladung soll schriftlich unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Weitere Mitgliederversammlungen können bei entsprechendem Anlass von der Vorstandschaft einberufen werden.
Außerdem beruft die Vorstandschaft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Diese außerordentliche Mitgliederversammlung ist spätestens acht Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrages abzuhalten.
Alle Anträge und Anregungen sollen dem Vorsitzenden eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt werden. Später gestellte Anträge werden erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der erschienenen wahl- und stimmberechtigten Mitglieder notwendig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab einem Alter von 15 Jahren.
Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu enthalten:
Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen wird Protokoll geführt. Dieses ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
Die Leitung und Verwaltung des Vereins liegen in den Händen der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB, sowie dem Geschäftsführer, Kassier, Schriftführer und dem Jugendleiter.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen, dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Vereinsintern wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur dann vertreten soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Die Vorstandschaftsmitglieder sowie zwei Kassenrevisoren werden jeweils in der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Einfache Stimmenmehrheit genügt. Die gewählten Personen bleiben bis zu einer gültigen Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandschaft kann zur Unterstützung ihrer Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen oder Ausschüsse bilden.
Eine Änderung dieser Satzung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung. Zur Änderung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen. Dieser muss bereits bei der Einberufung zur Mitgliederversammlung Gegenstand der vorläufigen Tagesordnung sein.
Über die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorschlag zur Auflösung ist den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stadt Aschaffenburg zu, welche das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für musikalische Förderung im Stadtteil Gailbach zu verwenden hat.
Es ist ganz einfach möglich dem Musikverein Gailbach e.V. beizutreten.
Dazu musst du einfach die Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und per Post an die folgende Adresse senden.
Musikverein Gailbach
Martin Drenkard
Gartenstraße 4
63867 Johannesberg
Oder einfach per E-Mail an
Jahresbeiträge
Jugendliche (bis 21 Jahre): 8 Euro
Erwachsene: 14 Euro
Paare: 18 Euro
Familien: 22 Euro
1923 schlossen sich ein paar Musikbegeisterte und -begabte in Gailbach zusammen, um eine Musikgruppe zu bilden, die an kirchlichen Festen die Gemeinde musikalisch begleiten konnte. Man hatte sich lange genug darüber geärgert, auf die Musikanten von Grünmorsbach angewiesen zu sein, um zum Beispiel den Kommunionkindern einen feierlichen Einzug in die heimische Kirche zu bereiten.
Der Grundstein für einen Verein mit Tradition war gelegt. Gründungsmitglied und lange Jahre Vorsitzender war Franz Meyer, der den Bass spielte. Der Verein sollte keine kurze Episode in Gailbachs kulturellem Leben werden, dafür sorgte er auch selbst, mit seinem Nachwuchs: Sohn, Enkel und Urenkel spielen wie er die Tuba. Franz Meyer ist längst verstorben, aber das tiefste Blech ist noch immer fest in Familienhand.
Aus dem Musikverein Edelweiß Gailbach wurde in den 70er Jahren der Musikverein Gailbach.
Zur Zeit musizieren ca. 20 Musikerinnen und Musiker aktiv im Blasorchester. Die Proben finden mittwochs ab 20:00 Uhr statt.
Der Musikverein hat sich die Förderung des heimatlichen Brauchtums weltlicher wie kirchlicher Art auf die Fahne geschrieben. Ein Großteil der Auftritte findet daher in Gailbach selbst statt: Ständchen, Prozessionen, Festmusik, Gottesdienste mitgestalten, Konzerte, der Weckruf am 1. Mai, Ostermontagsfrühschoppen…
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Musikfreunde, liebe Interessierte,
vor sieben Jahren wurde in Kroatien in der Stadt Gornja Stubica die Städtefreundschaft zwischen Aschaffenburg und Gornja Stubica feierlich besiegelt.
Auf Initiative von Pfarrer Ivan Levak und dem damaligen Oberbürgermeister Klaus Herzog wurde der Grundstein für eine länderübergreifende Freundschaft zwischen den Städten und auch den beiden Musikkapellen gelegt.
Zu unserem Jubiläum -100 Jahre Musikverein Gailbach- das wir im vergangenen Jahr ausgiebig feiern konnten, folgten die Freunde der Feuerwehrkapelle aus Gornja Stubica unserer Einladung und bereicherten unser Wiesenfest und damit das ganze Jubiläumsjahr.
Bei diesem Besuch wurde die Einladung nach Kroatien zu kommen ausgesprochen, der wir gerne folgen wollen.
Ein weiterer Grund ist die Einladung von Pfarrer Ivan Levak zu seinem 50. Priesterjubiläum, das im Gornja Stubica gefeiert werden soll.
Zusammen mit unseren kroatischen Freunden haben wir nun ein tolles Programm zusammengestellt, das uns die Möglichkeit bietet Land und Leute kennenzulernen und die Städtefreundschaft weiter zu kräftigen.
Es würde uns freuen, wenn viele von Euch der Einladung aus Kroatien folgen würden, und sich unserer Reisegruppe anschließen. Die Informationen, Reiseablauf, die Kosten und die Anmeldung, findet ihr auf den nächsten Seiten dieser Ausschreibung.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und wünschen uns allen eine schöne Reise nach Kroatien.
!-
22. April 2023 - Jubiläumskonzert des Musikvereins Gailbach in der Sport- und Kulturhalle in Gailbach. Beginn: 19:30 Uhr
01. Mai 2023 - Weckruf in Gailbach
13. Mai 2023 - Serenade im Jubiläumsjahr der Jungsenioren-Kapelle des Musikvereins Gailbach im Wanderheim Gailbach. Voraussichtlicher Beginn: 18:00 Uhr (Bitte in der Tagespresse aktuell entnehmen)
21. Mai 2023 - Schöntalkonzert zum Jubiläumsjahr
21. - 24. Juli 2023 - Jubiläumswiesenfest 100 MVG - 70. Wiesenfest in Gailbach.
Highlight: Am Samstagabend spielt "Gegenlicht"
13. Oktober 2023 - Galakonzert der Stadt Aschaffenburg - Musikalische Mitgestaltung durch den Musikverein Gailbach. Beginn: 18:00 Uhr
10. Dezember 2023 - Adventskonzert in der St. Matthäuskirche in Gailbach. Beginn: 18:00 Uhr
26. Dezember 2023 - Gottesdienst zum 2. Weihnachtsfeiertag und Abschluss des Jubiläumsjahres.
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